„Kürzen darf ich nur bis zum Existenzminimum“Der Europäische Gerichtshof urteilt, dass Deutschland einem abgelehnten Asylbewerber die Leistungen nicht kürzen darf. „Auch ein abgelehnter Asylbewerber muss genau so behandelt werden, wie alle anderen Asylbewerber“, erklärt der Professor für Sozialrecht Constantin Hruschka.
Thu, 04 Jun 2026 14:14:11 GMT